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Das Entlastungspaket auf einen Blick

2. Juni 2022/in Mandantenrundschreiben
Die angekündigten Steuererleichterungen sind jetzt beschlossene Sache. Die entsprechenden Gesetze sind in Kraft getreten. Im Einzelnen sollen die Bürger mit folgenden Maßnahmen entlastet werden:
1. Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer auf 10.347 Euro (derzeit 9.984 Euro) rückwirkend zum 1.1.2022
2. Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten auf 1.200 Euro (derzeit 1.000 Euro) rückwirkend zum 1.1.2022
3. Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer für 2022 und 2023
4. Einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro (steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei)
  • Arbeitnehmer (Stichtag 1.9.2022) erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn    (Auszahlung erfolgt im September 2022).
  • Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit bzw. Land- und Forstwirtschaft wird die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen bzw. über die Einkommensteuerveranlagung 2022 gewährt.
  • Pensionäre und Rentner erhalten die Pauschale nicht (außer sie erzielen die o.g. Einkünfte).
  • Keine Pauschale erhalten außerdem Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland sowie beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler.
5. Einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro beim Kindergeld (Auszahlung im Juli 2022, unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen). Der einmalige Kinderbonus wird auch gezahlt für Kinder, die aus der Ukraine geflohen sind und für die im Asylbewerberleistungsgesetz ein Kindergeldanspruch besteht.
6. Monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Kind ab dem 1.7.2022 im Grundsicherungssystem
     Der Zuschlag wird für Kinder gewährt, die Anspruch haben
  • auf Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII oder
  • auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder
  • für die Kinderzuschlag bezogen wird
7. Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro an Erwachsene im Grundsicherungs-system (Auszahlung erfolgt im Juli 2022)
     Bezugsberechtigt sind erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen erhalten
  • nach dem SGB III oder SGB XII oder
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten

8. Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an Bezieher von Arbeitslosengeld II

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https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2022/06/strand.jpeg 584 886 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2022-06-02 13:49:032022-06-02 13:49:06Das Entlastungspaket auf einen Blick

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