Verbindliche Auskunft – Gebühr bei mehreren Antragstellern
Im Streitfall stellten vier GmbHs einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und führten aus, dass es sich um ein einheitliches Auskunftsverfahren nach § 89 Abs. 3 S. 2 AO handle. Hintergrund war die Neustrukturierung des Konzerns.
Das FA erließ mehrere Gebührenbescheide. Einer dieser Gebührenbescheide ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Hier hält es das FG Niedersachsen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Beschl. v. 15.1.2025 – 9 V 197/24) für ernstlich zweifelhaft, dass die einheitliche Erteilung einer verbindlichen Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern mit der Folge der Entstehung einer einzigen Gebühr nach § 89 Abs. 3 S. 2 AO nur in den Sachverhaltskonstellationen des § 1 Abs. 2 S. 1 StAuskV möglich ist. Das FG macht darauf aufmerksam, dass zu der Thematik derzeit einige BFH-Verfahren anhängig sind.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Veröffentlichung DStR-aktuell, DStR 30/2025, S. VIII