Corona-Bonus für Pflegekräfte

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen erneut die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert werden. Folgende Maßnahmen sind derzeit geplant:

  • Corona-Bonus für Pflegekräfte in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser): Die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährten Sonderleistungen sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei.
  • Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 (bisher: Ende Dezember 2021) verlängert.
  • Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird bis zum 31.12.2022 (bisher: 31.12.2021) verlängert.
  • Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden (bisher: bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt wurden).
  • Die erweiterte Verlustverrechnung wird verlängert: Für 2022 und 2023 (bisher: 2020 und 2021) wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Ab 2024 sollen dann wieder die alten Grenzen von 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro gelten. Ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 wird der Verlustrücktrag dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre. Im Zusammenhang damit wird das Wahlrecht eingeschränkt. Ein teilweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag ist dann nicht mehr möglich. Der Steuerpflichtige kann nur insgesamt auf den Verlustrücktrag (zugunsten des Verlustvortrags) verzichten.
  • Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr und damit bis Ende 2023 verlängert.
  • Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG werden ebenfalls um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert.

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz muss erst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Hierbei kann es noch zu Änderungen und Anpassungen der geplanten Maßnahmen kommen.