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Go digital!

25. Mai 2021/in Mandantenrundschreiben

Über den Digitalbonus Bayern hatten wir an dieser Stelle bereits informiert. Damit werden kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € bei der Digitalisierung unterstützt. Gehört Ihr Unternehmen nicht zur Zielgruppe?  Möchten Sie aber trotzdem die Digitalisierung vorantreiben? Wollen Sie z.B. neue Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten? Dann kommt für Sie vielleicht das Förderprogramm des Bundes „go-digital“ in Frage.

Das Förderprogramm „go-digital“ fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ in kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen (KMU) und des Handwerks. Auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums werden alle autorisierten Beratungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten und den autorisierten Beratungsmodulen veröffentlicht.

Haben Sie sich für ein Beratungsunternehmen entschieden, berät es Sie fachlich und begleitet Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein weiterer Pluspunkt: das Beratungsunternehmen übernimmt für Sie alle Formalitäten von der Antragstellung bis hin zum Verwendungsnachweis.

Das Förderprogramm läuft noch bis zum 31.12.2021. Wenn Sie sich dafür interessieren, sollten Sie sich demnächst mit einem autorisierten Beratungsunternehmen in Verbindung setzen. So können Sie sicherstellen, dass Ihnen noch genügend Zeit zur Umsetzung bleibt.

  1. Förderberechtigung

Förderberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter bei Vertragsabschluss (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. €
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Das Unternehmen darf zusammen mit seinen Partnerunternehmen und mit seinen verbundenen Unternehmen die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme nicht überschreiten.

Start-Ups können gefördert werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Nicht förderberechtigt sind:

  • Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
  • Freie Berufe nach § 18 EStG
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
  • Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
  1. Fördermodule

Gefördert werden die Maßnahmen in folgenden drei Fördermodulen:

  • Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse – damit sollen Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisiert werden.
  • Modul Digitale Markterschließung – dieses Modul umfasst die Beratung zu den zahlreichen Aspekten eines professionellen Online-Marketings.
  • Modul IT-Sicherheit – hier geht es vor allem darum, betriebliche IT-Sicherheitsmanagementsysteme zu erstellen bzw. zu optimieren. Damit sollen u.a. Risiken und wirtschaftliche Schäden durch Cyberkriminalität verringert werden.
  1. Geförderte Leistungen

Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht dabei aus zwei Schritten:

  • Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
  • Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Nähere Informationen zur Leistungsbeschreibung erhalten Sie hier.

  1. Höhe der Förderung

Grundsätzlich gilt: Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50% auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 € netto gefördert. Der Förderberechtigte trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten.

  1. Ablauf der Projektförderung

Ihr Unternehmen stimmt mit dem autorisierten Beratungsunternehmen ein mögliches Förderprojekt ab. Soll eine Projektförderung beantragt werden, schließen Sie einen Beratungsvertrag ab über die Inhalte der Beratungs- und Umsetzungsleistungen (sog. Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung und die Eigenbeteiligung. Der Vertrag steht unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird.

Das Beratungsunternehmen stellt für Sie den Förderantrag. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Beratungs- und Umsetzungsleistung zu dem im Zuwendungsbescheid bestätigten Startdatum begonnen werden. Für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen gilt eine Besonderheit: Hier können Sie das Projekt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die vorherige Bestätigung durch den Zuwendungsbescheid beginnen. Dieses Vorgehen erfolgt aber auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Förderantrag später nicht bewilligt werden, müssen Sie alle Kosten selbst tragen.

Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung, die ihr Unternehmen selbst tragen muss, sowie einen sog. Verwendungsnachweis.

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten Unternehmen eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

  1. De-minimis-Regelung

Abschließend noch eine Anmerkung zur De-minimis-Regelung: Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem EU-Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren darf den Betrag von 200.000 € nicht überschreiten. Deshalb müssen die bisherigen De-minimis-Beihilfen des Förderberechtigten einschließlich der verbundenen Unternehmen bei Antragstellung in der sog. De-minimis-Erklärung angegeben werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums vorbei.

Dort finden Sie übrigens auch Informationen zum Förderprogramm „Digital jetzt“. Die beiden Förderprogramme „go-digital“ und „Digital jetzt“ bauen aufeinander auf. Das bedeutet, dass ein Unternehmen über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten kann und die anschließende Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeiter über „Digital jetzt“ bezuschusst werden kann.

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