Alle Jahre wieder werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Unter Umständen kann sich daraus eine Änderung bei der Versicherungspflicht einzelner Arbeitnehmer ergeben!

Ab 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich 69.750 € (2025: 66.150 €) bzw. monatlich 5.812,50 € (2025: 5.512,50 €). Die Beitragsbemessungsgrenze setzt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Liegt das Bruttoeinkommen darüber, bleibt der darüberhinausgehende Teil beitragsfrei.

Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt und zwar auf jährlich 77.400 € (2025: 73.800 €) bzw. monatlich 6.450 € (2025: 6.150 €). Mit der Versicherungspflichtgrenze wird der Einkommenshöchstbetrag festgelegt, bis zu dem die Beschäftigten gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird einheitlich in ganz Deutschland auf monatlich 8.450 € angehoben (2025: 8.050 €). Diese Grenzen gelten auch für die Arbeitslosenversicherung.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich die Einkommensgrenze einheitlich auf monatlich 10.400 € (2025: 9.900 €).

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird für 2026 vorläufig auf jährlich 51.944 € (2025: 50.493 €) festgesetzt. Das Durchschnittsentgelt dient zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr. Eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge eines Beschäftigten werden in Entgeltpunkte umgerechnet, die wiederum der Berechnung der späteren Rente dienen.

Zusammenfassende tabellarische Übersicht:

Rechengrößen 2026 monatlich jährlich
Beitragsbemessungsgrenze
allgemeine RV
8.450 € 101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze
RV Knappschaft
10.400 € 124.800 €
Versicherungspflichtgrenze GKV 6.450 € 77.400 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 5.812,50 € 69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze AV 8.450 € 101.400 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt RV 51.944 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.955 € 47.460 €

Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße, aus der andere Werte abgeleitet werden, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 8.10.2025