• Leistungen
  • Kooperationen
  • Mandanten
  • Aktuelles
  • Team
  • Karriere
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Geldgeschenk zu Ostern iHv 20.000 Euro unterliegt der Schenkungsteuer

Der Freibetrag für Schenkungen von Eltern an ihr Kind liegt bei 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. „Übliche Gelegenheitsgeschenke“, etwa zum Geburtstag, sind schenkungsteuerfrei und zählen nicht mit. Das FG Rheinland-Pfalz hat nun konkretisiert, wann ein solches „übliches Gelegenheitsgeschenk“ vorliegt (Urt. v. 4.12.2025 – 4 K 1564/24).

Der Kläger hatte von seinem Vater seit März 2006 mehrfach Geldschenkungen erhalten. Die einzelnen Beträge lagen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Die Gesamtsumme belief sich an Ostern 2015 auf 450.000 Euro und damit über dem Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. Der Vater erzielte jährlich Einkünfte zwischen 1,7 Mio. und 3,7 Mio. Euro. Sein Vermögen belief sich auf rd. 30 Mio. Euro.

Zu Ostern 2015 bekam der Kläger weitere 20.000 Euro von seinem Vater geschenkt. Für diesen (und für andere Beträge) machte der Kläger geltend, dass es sich hierbei um ein übliches Gelegenheitsgeschenk handle und deshalb steuerfrei sei.

Das FG Rheinland-Pfalz sieht dies anders. Es stellt klar, dass sich die Üblichkeit eines Gelegenheitsgeschenks nicht nach den Gewohnheiten bestimmter Bevölkerungskreise oder den Vermögensverhältnissen von Schenker und Beschenktem richtet. Vielmehr komme es aus die allgemeine Verkehrsanschauung und damit auf die Auffassung breiter Bevölkerungskreise an. Im Ergebnis sieht das Gericht die Schenkung eines Geldbetrags iHv 20.000 Euro zu Ostern als nicht mehr übliches Gelegenheitsgeschenk an. Damit sei es steuerpflichtig.

Ob der Kläger gegen das Urteil Revision eingelegt hat, ist derzeit nicht bekannt.

Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen

Kategorien

  • Aktuelles (109)
  • Aus unserer Kanzlei (2)
  • Corona-Pandemie (17)
  • Mandantenrundschreiben (46)
  • Rechtsprechungsradar (27)

Aktuelles

  • Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim – Begriff des Grundstücks 18. September 2026
  • Besteuerung von Überstundenvergütungen nach dem DBA-Luxemburg 11. September 2026
  • Kindergeld – Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine erstmalige Berufsausbildung 26. August 2026
  • Keine Pflicht zur Übermittlung einer E-Bilanz für die atypisch stille Gesellschaft nach Art einer Personengesellschaft 21. August 2026

Menü

  • Start
  • Team
  • Karriere
  • Mandanten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz und Haftung

Kontakt

Akanthus GmbH
Wirtschaftsprüfung | Steuern | Recht
Herzog-Heinrich-Straße 8
80336 München

Tel.: +49 89 54 54 77 0
Fax: +49 89 54 54 77 22
E-Mail: info@akanthus-wpg.de

Niederlassung Augsburg:
Klinkerberg 4
86152 Augsburg

Über Akanthus

Akanthus ist eine Kanzlei auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuerberatung und Rechtsberatung. Der Mittelstand steht bei uns im Fokus. Wir schätzen einen engen, persönlichen Kontakt und arbeiten auf Augenhöhe mit unseren Mandanten zusammen.

Ausbildungsplatz gesucht?

Link to: Grunderwerbsteuer bei Rechtsträgerwechsel durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung Link to: Grunderwerbsteuer bei Rechtsträgerwechsel durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung Grunderwerbsteuer bei Rechtsträgerwechsel durch quotenwahrende Erbauseinan... Link to: Berechnung der Behaltensfrist nach § 13a Abs. 6 ErbStG Link to: Berechnung der Behaltensfrist nach § 13a Abs. 6 ErbStG Berechnung der Behaltensfrist nach § 13a Abs. 6 ErbStG
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

MehrAblehnenAkzeptieren

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Impressum
Alle akzeptierenEingestellte akzeptierenAblehnen