• Leistungen
  • Kooperationen
  • Mandanten
  • Aktuelles
  • Team
  • Karriere
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Brötchentüte, Versandkarton, Bierflasche

9. Mai 2022/in Mandantenrundschreiben

Es gibt neue verpackungsrechtliche Pflichten ab dem 1.7.2022: Sie sind von den Neuregelungen betroffen, wenn Sie als Unternehmer verpackte Ware in Deutschland vertreiben, als Händler Verpackungen an den Endverbraucher abgeben oder einen elektronischen Marktplatz betreiben bzw. als Fulfillment-Dienstleister tätig sind.

  1. Erweiterte Registrierungspflicht für Erstinverkehrbringer aller Verpackungsarten

Ab dem 1.7.2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht bis dahin nicht nachgekommen ist.

Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von der Verpackung, mit der Sie Ihre Waren erstmals befüllen und gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen. Bis zum 1.7.2022 müssen Sie sich deshalb

  • im Verpackungsregister LUCID erstmalig registrieren und dort Angaben zu den Verpackungsarten und deren Markennamen machen
  • oder bei bestehender Registrierung die Angaben zu Verpackungsarten ergänzen (sog. Änderungsregistrierung).

Die Registrierungspflicht gilt ab dem 1.7.2022 auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (zum Begriffsverständnis: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen). Damit ist auch derjenige registrierungspflichtig, der Verpackungen gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG in Verkehr bringt. Dazu gehören

  • Transportverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen
  • Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 der Pfandpflicht unterliegen

Eine Übersicht zur Abgrenzung der Verpackungen mit Systembeteiligungs- und ohne Systembeteiligungspflicht finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Die erstmalige Registrierung bzw. die Änderung einer Registrierung erfolgt über das Verpackungsregister LUCID und ist kostenlos. Der neue Registrierungsprozess startete am 5.5.2022. Seit dem können Sie sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.

Beispiel: Als Zwischenhändler verpackter Ware, deren Verpackung nicht beim privaten Endverbraucher anfällt, waren Sie für das Inverkehrbringen von befüllten Paletten, Schutzfolien o.Ä. zu Versandzwecken bisher nicht registrierungspflichtig. Die Neuregelungen sehen auch in diesen Fällen, in denen jegliche Form von Verpackung nicht beim Endverbraucher anfällt, ab dem 1.7.2022 eine Registrierung vor. Die Regelungen zur Beteiligungspflicht an dualen Entsorgungssystemen sowie die Prüfungspflicht der Vollständigkeitserklärung bleiben hiervon unberührt.

  1. Registrierungspflicht für Serviceverpackungen

Letztvertreiber von Serviceverpackungen (Händler gibt verpackte Ware an den Endverbraucher ab) haben ebenfalls verpackungsrechtliche Pflichten. Für das Recycling ihrer Verpackungen müssen sie bezahlen. Zu Erfüllung der verpackungsrechtlichen Pflichten gibt es hier zwei Möglichkeiten:

  • Sie können Ihre unbefüllten Verpackungen vorbeteiligt kaufen oder
  • Sie müssen alle Pflichten selbst erfüllen.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Auch hier startete der Registrierungsprozess am 5.5.2022.

  1. Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister

Elektronische Marktplätze dürfen ab dem 1.7.2022 das Anbieten systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zum Verkauf nur dann ermöglichen, wenn die verpflichteten Versand- und Onlinehändler ihre Verpackungen systembeteiligt haben und im Verpackungsregister LUCID registriert sind.

Fulfillment-Dienstleister dürfen ihre Tätigkeiten nur gegenüber solchen Unternehmen erbringen, die ihrer Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und ihrer Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind.

Betreiben Sie einen elektronischen Marktplatz oder sind Sie als Fulfillment-Dienstleister tätig? In beiden Fällen sind Sie verpflichtet, die o.g. Voraussetzungen mittels Registerabruf zu prüfen. Hierzu stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister auf Antrag ab Juni 2022 einen digitalen Registerabruf mit täglich aktualisierten Daten zur Verfügung. Damit können Sie den Registrierungsstatus Ihrer Geschäftspartner im Verpackungsregister LUCID prüfen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschließend noch ein Hinweis: Ihr Unternehmen muss die Registrierung selbst vornehmen. Dritte dürfen Sie hierfür nicht einschalten. Damit soll vermieden werden, dass in Ihrem Namen leichtfertig nicht korrekte Eingaben gemacht werden. Damit kommt als Bearbeiter nur eine unternehmenszugehörige Person in Betracht.

Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2022/05/schafe.jpeg 506 633 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2022-05-09 12:31:542022-05-11 14:27:59Brötchentüte, Versandkarton, Bierflasche

Kategorien

  • Aktuelles (108)
  • Aus unserer Kanzlei (2)
  • Corona-Pandemie (17)
  • Mandantenrundschreiben (46)
  • Rechtsprechungsradar (27)

Aktuelles

  • Besteuerung von Überstundenvergütungen nach dem DBA-Luxemburg 11. September 2026
  • Kindergeld – Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine erstmalige Berufsausbildung 26. August 2026
  • Keine Pflicht zur Übermittlung einer E-Bilanz für die atypisch stille Gesellschaft nach Art einer Personengesellschaft 21. August 2026
  • Pflegeleistungen durch einen ausländischen Unternehmer im Inland steuerfrei? 12. August 2026

Menü

  • Start
  • Team
  • Karriere
  • Mandanten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz und Haftung

Kontakt

Akanthus GmbH
Wirtschaftsprüfung | Steuern | Recht
Herzog-Heinrich-Straße 8
80336 München

Tel.: +49 89 54 54 77 0
Fax: +49 89 54 54 77 22
E-Mail: info@akanthus-wpg.de

Niederlassung Augsburg:
Klinkerberg 4
86152 Augsburg

Über Akanthus

Akanthus ist eine Kanzlei auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuerberatung und Rechtsberatung. Der Mittelstand steht bei uns im Fokus. Wir schätzen einen engen, persönlichen Kontakt und arbeiten auf Augenhöhe mit unseren Mandanten zusammen.

Ausbildungsplatz gesucht?

Link to: Erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert Link to: Erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert Erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert Link to: Grundsteuer? Wer? Wie? Was? Link to: Grundsteuer? Wer? Wie? Was? Grundsteuer? Wer? Wie? Was?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

MehrAblehnenAkzeptieren

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Impressum
Alle akzeptierenEingestellte akzeptierenAblehnen