Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau
Der BFH entschied: Beim Abriss einer alten Wohnung und Neubau entsteht kein „neuer Wohnraum“. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann daher nicht geltend gemacht werden. Offene Fragen betreffen Neubauten mit zusätzlicher Wohnfläche.