Doppelte Grunderwerbsteuer bei Anteilserwerb (sog. Signing-Closing-Fälle)?
Bei Anteilserwerben kann es zu einer doppelten Grunderwerbsteuer kommen – insbesondere bei sogenannten Signing-Closing-Fällen. Der BFH hat nun erhebliche Zweifel an der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung geäußert.