Krankschreibung per Telefon

Die Corona-Sonderregelungen für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wurden um zwei Monate verlängert. Sie gelten jetzt bis einschließlich 31.5.2022.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.

Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses. Einen Überblick über die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier.