Steuerentlastungsgesetz 2022

Angesichts der Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sollen die Steuerzahler ab 2022 finanziell entlastet werden. Rückwirkend zum 1.1.2022 sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer auf 1.200 Euro (derzeit: 1.000 Euro)
  • Anhebung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10.347 Euro (derzeit: 9.984 Euro)
  • Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent für 2022 und 2023 (bisher war die Erhöhung erst für 2024 bis 2026 vorgesehen)

Das entsprechende Gesetz (sog. „Steuerentlastungsgesetz 2022“) wurde jetzt vorgelegt. Nun muss sich der Bundestag damit befassen. Bis zu einer endgültigen Beschlussfassung wird aber wohl noch einige Zeit vergehen.