Grunderwerbsteuer – leichtfertige Steuerverkürzung bei unterlassener Anzeige?
Wird ein Grundstück verkauft, fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Damit das Finanzamt von dem Vorgang erfährt, sind die Vertragsbeteiligten und der Notar zur Anzeige beim zuständigen Finanzamt verpflichtet.