Neuer Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen geplant

Der Gesetzgeber plant für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen einen monatlichen Zinssatz in Höhe von monatlich 0,15 % (jährlich 1,8 %). Der neue Zinssatz soll rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 gelten. Bisher galt ein Zinssatz in Höhe von monatlich 0,5 %; dieser war jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

Die geplanten Regelungen im Einzelnen:

  • Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 soll ein Zinssatz von monatlich 0,15 % (jährlich 1,8 %) eingeführt werden.
  • Für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 soll es beim bisherigen Zinssatz von monatlich 0,5 % (jährlich 6 %) bleiben. Damit kann es bei Verzinsungszeiträumen, die sich über den 1.1.2019 hinaus erstrecken, zu unterschiedlichen Zinssätzen kommen.
  • Die Angemessenheit des Zinssatzes soll alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume überprüft werden. Eine solche Überprüfung ist erstmals zum 1.1.2026 geplant.

Das Gesetz muss noch das vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dadurch kann es noch zu Änderungen und Anpassungen kommen.