• Leistungen
  • Kooperationen
  • Mandanten
  • Aktuelles
  • Team
  • Karriere
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim – Begriff des Grundstücks

Der Erbe eines Grundstücks kann unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG die Steuerbefreiung für ein Familienheim geltend machen. Die Befreiungsvorschrift stellt auf ein Grundstück iSv § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG ab. Der Bundesfinanzhof hat nun geklärt, was unter dem Begriff des „Grundstücks“ zu verstehen ist (Urt. v. 17.6.2026 – II R 27/23).

Der Kläger beerbte seinen verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein Grundstück, das aus mehreren Flurstücken bestand. Ein Flurstück war mit einem Wohnhaus bebaut, in dem der Vater bis zu seinem Tod gewohnt hatte, und in das der Kläger nach dem Tod seines Vaters eingezogen war. Der als Garten genutzte Teil befand sich auf einem anderen Flurstück. Ein weiteres Flurstück wurde als Wegefläche genutzt.

Das Belegenheitsfinanzamt erließ für Zwecke der Erbschaftsteuer einen Feststellungsbescheid. Darin stellte es die drei Flurstücke als wirtschaftliche Einheit fest.

Das Erbschaftsteuerfinanzamt gewährte die Steuerbefreiung für das Familienheim nur für das Flurstück, auf dem das Wohnhaus stand. Dieser Vorgehensweise widerspricht der Bundesfinanzhof: Abzustellen sei auf die wirtschaftliche Einheit, wie sie das Belegenheitsfinanzamt festgestellt habe, und nicht auf die einzelnen Flurstücke. Das Erbschaftsteuerfinanzamt sei an diese Feststellung gebunden.

Hinweis für die Praxis:

Sind die Erben mit der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit, d.h. mit der Bestimmung des steuerbefreiten Grundstücks nicht einverstanden, müssen sie gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegen. Einwendungen gegen den Umfang des Grundstücks können nur im Feststellungsverfahren, aber nicht im Erbschaftsteuerverfahren geltend gemacht werden.

Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen

Kategorien

  • Aktuelles (109)
  • Aus unserer Kanzlei (2)
  • Corona-Pandemie (17)
  • Mandantenrundschreiben (46)
  • Rechtsprechungsradar (27)

Aktuelles

  • Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim – Begriff des Grundstücks 18. September 2026
  • Besteuerung von Überstundenvergütungen nach dem DBA-Luxemburg 11. September 2026
  • Kindergeld – Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine erstmalige Berufsausbildung 26. August 2026
  • Keine Pflicht zur Übermittlung einer E-Bilanz für die atypisch stille Gesellschaft nach Art einer Personengesellschaft 21. August 2026

Menü

  • Start
  • Team
  • Karriere
  • Mandanten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz und Haftung

Kontakt

Akanthus GmbH
Wirtschaftsprüfung | Steuern | Recht
Herzog-Heinrich-Straße 8
80336 München

Tel.: +49 89 54 54 77 0
Fax: +49 89 54 54 77 22
E-Mail: info@akanthus-wpg.de

Niederlassung Augsburg:
Klinkerberg 4
86152 Augsburg

Über Akanthus

Akanthus ist eine Kanzlei auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuerberatung und Rechtsberatung. Der Mittelstand steht bei uns im Fokus. Wir schätzen einen engen, persönlichen Kontakt und arbeiten auf Augenhöhe mit unseren Mandanten zusammen.

Ausbildungsplatz gesucht?

Link to: Besteuerung von Überstundenvergütungen nach dem DBA-Luxemburg Link to: Besteuerung von Überstundenvergütungen nach dem DBA-Luxemburg Besteuerung von Überstundenvergütungen nach dem DBA-Luxemburg
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

MehrAblehnenAkzeptieren

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Impressum
Alle akzeptierenEingestellte akzeptierenAblehnen