Im Oktober 2022 wurde die sog. Inflationsausgleichsprämie eingeführt, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen kann. Die Inflationsausgleichsprämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höhe nach ist sie begrenzt auf 3.000 Euro pro Arbeitnehmer. Eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist möglich.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für solche Zahlungen endet am 31.12.2024!
Wichtig ist dabei, dass die Zahlung spätestens am 31.12.2024 beim Arbeitnehmer zufließen muss. Eine Berichtigung der Abrechnung für Dezember 2024 im Januar 2025 mit anschließender Auszahlung ist nicht möglich! Die Zahlung muss noch in 2024 beim Arbeitnehmer eingehen.
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