• Leistungen
  • Kooperationen
  • Mandanten
  • Aktuelles
  • Team
  • Karriere
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Steuerermäßigung für den Statiker?

8. Juni 2022/in Aktuelles

Nimmt der Steuerpflichtige eine sog. haushaltsnahe Dienstleistung in Anspruch, kann er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen. Die Einkommensteuer vermindert sich dann um 20 % der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Das Gleiche gilt bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die er in seinem Haushalt durchführen lässt. Hier kann er ebenfalls 20 % seiner Aufwendungen steuerlich geltend machen, höchstens aber 1.200 Euro.

Welche Leistungen sind aber als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. als Handwerkerleistungen zu beurteilen? Diese Frage beschäftigt die Gerichte schon seit vielen Jahren. Jetzt sind zwei neue Entscheidungen hinzugekommen.

Im ersten Fall ging es um Abgaben, die die Steuerpflichtige für die Rest- und Biomülltonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung an die Gemeinde zahlen musste. Das Finanzgericht Münster hat hier entschieden, dass diese Abgaben steuerlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Steuerpflichtige Revision eingelegt hat. Hier bleibt abzuwarten, ob sich der Bundesfinanzhof der Auffassung des Finanzgerichts anschließt. Entsprechende Steuerbescheide sollten bis zu einer endgültigen Entscheidung offengehalten werden.

Im zweiten Fall hatte ein Ehepaar einen Handwerker mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt. Nach Einschätzung des Dachdeckers war hierfür eine statische Berechnung durch einen Statiker erforderlich. Neben der unstreitigen Steuerermäßigung für die Dachdeckerleistungen beantragte das Ehepaar eine solche Steuerermäßigung auch für die Leistungen des Statikers. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist ein Statiker aber nicht handwerklich tätig. Damit scheidet die Steuerermäßigung hier endgültig aus.

Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2022/06/see_2.jpg 1350 1050 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2022-06-08 10:44:332022-06-08 10:44:35Steuerermäßigung für den Statiker?

Kategorien

  • Aktuelles (111)
  • Aus unserer Kanzlei (2)
  • Corona-Pandemie (17)
  • Mandantenrundschreiben (46)
  • Rechtsprechungsradar (27)

Aktuelles

  • Keine Erbschaftsteuerbefreiung, wenn der Erblasser die Immobilie nicht selbst bewohnt hat 28. September 2026
  • Grunderwerbsteuer bei Veräußerung von Grundstücken mit Solar- und PV-Anlagen 23. September 2026
  • Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim – Begriff des Grundstücks 18. September 2026
  • Besteuerung von Überstundenvergütungen nach dem DBA-Luxemburg 11. September 2026

Menü

  • Start
  • Team
  • Karriere
  • Mandanten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz und Haftung

Kontakt

Akanthus GmbH
Wirtschaftsprüfung | Steuern | Recht
Herzog-Heinrich-Straße 8
80336 München

Tel.: +49 89 54 54 77 0
Fax: +49 89 54 54 77 22
E-Mail: info@akanthus-wpg.de

Niederlassung Augsburg:
Klinkerberg 4
86152 Augsburg

Über Akanthus

Akanthus ist eine Kanzlei auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuerberatung und Rechtsberatung. Der Mittelstand steht bei uns im Fokus. Wir schätzen einen engen, persönlichen Kontakt und arbeiten auf Augenhöhe mit unseren Mandanten zusammen.

Ausbildungsplatz gesucht?

Link to: Muss es ein Arbeitszimmer sein? Link to: Muss es ein Arbeitszimmer sein? Muss es ein Arbeitszimmer sein? Link to: Steuern auf Kryptogewinne? Link to: Steuern auf Kryptogewinne? Steuern auf Kryptogewinne?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

MehrAblehnenAkzeptieren

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Impressum
Alle akzeptierenEingestellte akzeptierenAblehnen