Seit 2023 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5 %. Bemessungsgrundlage sind alle Entgelte, die ein abgabepflichtiges Unternehmen in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt hat.

Im Jahr 2026 sinkt der Abgabesatz auf 4,9 %.

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.