Deutschlandticket Job

Zum 1.5.2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein Angebot, das sich speziell an Arbeitgeber richtet – das sog. Deutschlandticket Job. Es basiert auf dem regulären 49Euro-Ticket und wird nur zum Zweck der Weitergabe an die Mitarbeiter eines Arbeitgebers (z.B. Unternehmen, Behörden, Verbände) ausgegeben. Der entsprechende Rahmenvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Verkehrsunternehmen geschlossen. Das Deutschlandticket Job ist um 5 % günstiger und kostet 46,55 Euro monatlich (49 Euro abzgl. 5 %).

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Mitarbeitertickets mit mindestens 25 % auf den regulären Ausgabepreis des Deutschlandtickets bezuschusst – das sind derzeit 12,25 Euro monatlich (25 % von 49 Euro). Das Verkehrsunternehmen, mit dem der Arbeitgeber den Rahmenvertrag schließt (zB MVG, Deutsche Bahn), benötigt dafür eine schriftliche Bestätigung der Bezuschussung. Eine Mindestabnahmemenge gibt es übrigens nicht.

Das Deutschlandticket Job wird den Mitarbeitern als Handyticket oder Chipkarte direkt vom Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt. Das Verkehrsunternehmen bucht den Ticketpreis von 46,55 Euro per SEPA-Lastschriftmandat direkt bei den Mitarbeitern ab. Die Gutschrift in Höhe der Bezuschussung erfolgt dann über die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers.

Hier eine Beispielsrechnung bei einem Arbeitgeberanteil von 25 %:

Deutschlandticket Deutschlandticket Job Zuschuss Arbeitgeber Preis für Mitarbeiter
49 Euro 46,55 Euro

(Rabatt 2,45 Euro)

12,25 Euro 34,30 Euro

Vertragsbeginn und Bestellfrist hängen vom einzelnen Verkehrsunternehmen ab, mit dem der Rahmenvertrag geschlossen wird. Bei der MVG etwa ist Vertragsbeginn immer der Monatserste. Die Bestellfrist läuft hier bis zum 10. des Vormonats. Beispiel: Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Deutschlandticket Job zum 1.6.2023 zur Verfügung stellen, muss er es bis spätestens 10.5.2023 den Vertrag abschließen und die Tickets bestellen.

Weitere Informationen zum Deutschlandticket Job finden Sie auf der Homepage der einzelnen Verkehrsunternehmen (zB bei der MVG oder bei der Deutschen Bahn).

Zur lohnsteuerlichen Behandlung der Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket hat die Finanzverwaltung im März 2023 Stellung genommen. Danach sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers zum Deutschlandticket nach § 3 Nr. 15 EStG grundsätzlich steuerfrei. Der Arbeitgeberzuschuss darf aber – bezogen auf das Kalenderjahr – insgesamt nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten. Ist der Zuschuss höher, stellt der überschießende Betrag einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar. Hat der Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit Zuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG bezahlt, muss er unter Umständen die Zuschüsse an den jetzigen Ticketpreis anpassen.

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