Im Streitfall erhielt ein Nachrichtenblogger (Kläger) in den Streitjahren 2017 bis 2019 fünfstellige Beträge über PayPal von seinen Lesern. Er wertete diese Zahlungen als Schenkungen. Das FG Berlin-Brandenburg hat die Zahlungen nun als steuerpflichtige Betriebseinnahmen qualifiziert. Der Kläger übe eine journalistische Tätigkeit oder zumindest eine „ähnliche Tätigkeit“ iSv § 18 EStG aus. Für die Einordnung als Betriebseinnahme spreche der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den veröffentlichten Inhalten und die mit einem Spendenbutton deklarierte Unterstützungsmöglichkeit. In seiner Begründung betont das FG die professionelle Ausgestaltung des Blogs. Diese belege eine nachhaltige Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr sowie die Gewinnerzielungsabsicht.

FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.6.2025 – 14 K 14067/24, Rev. eingelegt, BFH VIII R 18/25

Veröffentlichung DStR-aktuell, DStR 23/2026, S. VI