eBay-Gewinne versteuern?

Wenn Sie über die Plattform eBay mit Waren handeln, dann müssen Sie unter Umständen die Gewinne daraus versteuern. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie die Waren im Rahmen ihres bereits bestehenden Gewerbebetriebs verkaufen.

Stammen die Gegenstände aus ihrem privaten Umfeld?  Dann stellt sich die Frage, ob Sie sich noch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung (nicht steuerbar) bewegen oder ob bereits eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt (steuerbar!). Die Abgrenzung ist in der Praxis oft schwierig und führt immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt.

Der Bundesfinanzhof hat sich jüngst mit dieser Problematik beschäftigt. In seinem Urteil stellt er nun klar: Stammen die verkauften Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz, kann das Finanzamt nicht allein aufgrund eines langen Verkaufszeitraums oder der Anzahl der Verkäufe eine gewerbliche Tätigkeit annehmen. Die Tatsache, dass eBay auch von gewerblichen Händlern benutzt wird, reiche ebenfalls nicht aus, um Ihre Verkäufe als gewerblich einzustufen.

Dieses Urteil ist übrigens auch interessant für den Verkauf einer privaten Sammlung. Wurde eine solche Sammlung über Jahre hinweg aus persönlichem Interesse aufgebaut, kann sie in der Regel über eBay (oder eine ähnliche Plattform) steuerfrei verkauft werden.  Wie immer gibt es hier natürlich auch viele Ausnahmen, so dass jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen ist.