Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert

Die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer wird bis 30.6.2023 verlängert (Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld).

Im Einzelnen gilt:

  • Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sind, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Gewährung von Kurzarbeitergeld wird vollständig verzichtet
  • Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht

Die Regelungen treten am 1.1.2023 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums.