Keine Pflicht zur Übermittlung einer E-Bilanz für die atypisch stille Gesellschaft nach Art einer Personengesellschaft
Blitzlicht zum Urteil des FG Hessen: Ist eine atypisch stille Gesellschaft zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet?
Das FG Hessen sieht die E-Bilanz als freiwillig an. Revision beim BFH anhängig.