Grunderwerbsteuer bei Rechtsträgerwechsel durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung
Blitzlicht zum Beschluss des FG Düsseldorf: Führt die quotenwahrende Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH zu einer Änderung des Gesellschafterbestands iSv § 1 Abs. 2b GrEStG? Fällt damit Grunderwerbsteuer an?