§ 1 Abs. 3 GrEStG – Beteiligung am Gesellschaftskapital auch bei unmittelbarer Beteiligung an grundbesitzender Personengesellschaft maßgeblich
Blitzlicht zum Urteil des FG Münster bzgl. § 1 Abs. 3 GrEStG – Beteiligung am Gesellschaftskapital auch bei unmittelbarer Beteiligung an grundbesitzender Personengesellschaft maßgeblich