• Leistungen
  • Kooperationen
  • Mandanten
  • Aktuelles
  • Team
  • Karriere
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Aktuelles Steuerrecht – einfach erklärt. In unserem Blog teilen wir aktuelle Neuigkeiten und wichtige Entwicklungen aus der Rechtsprechung mit Ihnen. Ständig aktualisiertes Know-how ist die Basis für unsere Arbeit.

Doppelte Haushaltsführung

10. März 2021/in Aktuelles

Im Einkommensteuerrecht kann eine sog. doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält. Als Werbungskosten kann er neben seinen wöchentlichen Familienheimfahrten und den (zeitlich begrenzten) Verpflegungsmehraufwendungen auch seine Unterkunftskosten ansetzen. Da die Unterkunftskosten aber nur bis maximal 1.000 Euro anerkannt werden, stellt sich die Frage: Was zählt zu diesen Unterkunftskosten?

Grundsätzlich fallen darunter alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer tragen muss, um die Unterkunft zu nutzen. Bei einer Mietwohnung gehört z.B. die Bruttokaltmiete dazu, bei einer Eigentumswohnung die AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie eventuelle Darlehenszinsen. Aber auch die (warmen und kalten) Betriebskosten einschließlich der Stromkosten zählen dazu.

Nicht zu diesen begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten gehören die Aufwendungen für eine notwendige Wohnungseinrichtung und Haushaltsartikel. Diese können zusätzlich als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret bedeutet dies: Ausgaben für einen privat genutzten PC, Fernseher, Geschirr, Staubsauger, Bräter, Gläser, Spiegel, Fensterreiniger, Handtücher und Tischdecken mindern – unabhängig von den Unterkunftskosten – die Steuerlast. In diesem Sinn hat das Finanzgericht Saarland vor Kurzem entschieden.

Nach Auffassung des Gerichts kann auch die Miete für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz für den Dienstwagen geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung sieht dies nach wie vor anders: Der Höchstbetrag für die Unterkunftskosten decke auch die Mietgebühren für einen Kfz-Stellplatz ab.

Was folgt daraus für den Einzelfall? Sollte das Finanzamt die Garagenmiete nicht als zusätzliche Werbungskosten akzeptieren, kann unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Saarland Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch erscheint vor allem dann sinnvoll, wenn die Anmietung einer Garage notwendig ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers verpflichtet ist, den Dienstwagen in einer Garage abzustellen.

https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2021/05/aktuelles_logo-1.png 200 300 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2021-03-10 14:21:532021-06-24 10:34:39Doppelte Haushaltsführung

Geld fürs Homeoffice

1. März 2021/in Aktuelles, Corona-Pandemie

Das Arbeiten von zu Haus aus wird in Pandemiezeiten unterstützt – und das unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers. Die Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag im Homeoffice, höchstens aber 600 Euro im Jahr (d.h. für max. 120 Tage Homeoffice).

Einen Wermutstropfen gibt es aber: Die Homeoffice-Pauschale wird in die sog. Werbungskostenpauschale eingerechnet und soll nicht zusätzlich gewährt werden. Diese Werbungskostenpauschale in Höhe von derzeit 1.000 Euro wird bei Arbeitnehmern automatisch bei der Steuerberechnung abgezogen und soll typische Werbungskosten – wie z.B. Fahrtkosten oder Weiterbildungen – abdecken. Wenn höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, etwa weil die Fahrtkosten sehr hoch sind, kann der Arbeitnehmer den höheren Betrag steuermindernd geltend machen.

Die Homeoffice-Pauschale gibt es nur für die Jahre 2020 und 2021 gelten. Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten.

https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2021/05/aktuelles_logo-1.png 200 300 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2021-03-01 18:20:212021-06-24 10:35:06Geld fürs Homeoffice

eBay-Gewinne versteuern?

7. Februar 2021/in Aktuelles

Wenn Sie über die Plattform eBay mit Waren handeln, dann müssen Sie unter Umständen die Gewinne daraus versteuern. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie die Waren im Rahmen ihres bereits bestehenden Gewerbebetriebs verkaufen.

Stammen die Gegenstände aus ihrem privaten Umfeld?  Dann stellt sich die Frage, ob Sie sich noch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung (nicht steuerbar) bewegen oder ob bereits eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt (steuerbar!). Die Abgrenzung ist in der Praxis oft schwierig und führt immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt.

Der Bundesfinanzhof hat sich jüngst mit dieser Problematik beschäftigt. In seinem Urteil stellt er nun klar: Stammen die verkauften Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz, kann das Finanzamt nicht allein aufgrund eines langen Verkaufszeitraums oder der Anzahl der Verkäufe eine gewerbliche Tätigkeit annehmen. Die Tatsache, dass eBay auch von gewerblichen Händlern benutzt wird, reiche ebenfalls nicht aus, um Ihre Verkäufe als gewerblich einzustufen.

Dieses Urteil ist übrigens auch interessant für den Verkauf einer privaten Sammlung. Wurde eine solche Sammlung über Jahre hinweg aus persönlichem Interesse aufgebaut, kann sie in der Regel über eBay (oder eine ähnliche Plattform) steuerfrei verkauft werden.  Wie immer gibt es hier natürlich auch viele Ausnahmen, so dass jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen ist.

https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2021/05/aktuelles_logo-1.png 200 300 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2021-02-07 03:48:212021-06-24 10:35:32eBay-Gewinne versteuern?

Firmenwagen privat genutzt

4. Februar 2021/in Aktuelles

Nutzt ein Freiberufler seinen Firmenwagen auch für private Zwecke, muss er dies versteuern. Führt er kein Fahrtenbuch, wird der Wert des privaten Nutzungsanteils nach der sogenannten 1 %-Regelung ermittelt. Ist der ermittelte Wert höher als die tatsächlichen Gesamtkosten des Pkw, wird er auch nur in dieser Höhe angesetzt (Kostendeckelung) und ist auch nur in dieser Höhe zu versteuern.

Aber wie werden diese Gesamtkosten ermittelt, wenn der Pkw geleast ist und eine Leasingsonderzahlung geleistet wurde? Wird diese Sonderzahlung auf die Leasingzeit verteilt oder wird sie nur im Jahr der Zahlung berücksichtigt? Für den Fall, dass der Steuerpflichtige eine Bilanz aufstellen muss, ist die Antwort eindeutig: Die Sonderzahlung ist auf die Laufzeit zu verteilen und dementsprechend bei den jährlichen Gesamtkosten zu berücksichtigen.

Wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn anhand einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kann nach Ansicht des FG Schleswig-Holstein nichts Anderes gelten. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Aufwendungen zwar in dem Jahr als Ausgaben anzusetzen, in dem sie auch tatsächlich bezahlt wurden. Die Höhe des privaten Nutzungsvorteils könne aber nicht davon abhängen, ob der Steuerpflichtige eine Bilanz aufstelle oder seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittle. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss also auch hier die Leasingsonderzahlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt werden – mit der Folge, dass die anteilige Sonderzahlung jedes Jahr die Gesamtkosten des Pkw und damit die Obergrenze für die zu versteuernde Privatnutzung erhöht.

https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2021/05/aktuelles_logo-1.png 200 300 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2021-02-04 18:55:312021-06-24 10:35:59Firmenwagen privat genutzt

Kosten für Hausnotruf

24. Januar 2021/in Aktuelles

Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, können die Kosten für ein Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies hatte der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2015 klargestellt.

Das Finanzgericht Sachsen hat diese Rechtsprechung jetzt noch ausgeweitet. Auch Senioren, die alleine noch zu Hause leben, können ihre Aufwendungen für ein externes Notrufsystem steuerlich ansetzen. Im Streitfall hatte sich eine 85-jährige Rentnerin ein Hausnotrufsystem installieren lassen. Dabei wurde von der beauftragten Firma das entsprechende Gerät bereitgestellt, das mit einer 24-Stunden-Servicezentrale verbunden war (sog. Paket Standard). Einen Sofort-Helfer-Einsatz an ihrer Wohnadresse oder eine Pflege- und Grundversorgung umfasste dieses Paket nicht.

Hinweis: Aufwendungen für Alarmüberwachungsleistungen, bei denen eine Notrufzentrale kontaktiert wird, wenn z.B. ein Brand ausbricht oder ein Einbruch verübt wird, können nach der bisherigen Rechtsprechung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dies hat das Finanzgericht Hamburg für den Notruf einer Sicherheitsfirma entschieden.

https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2021/05/aktuelles_logo-1.png 200 300 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2021-01-24 18:56:262021-06-24 10:36:25Kosten für Hausnotruf

Kaufpreisaufteilung gekippt

10. Januar 2021/in Aktuelles

Die Kernfrage: Auf welcher Grundlage wird die AfA (Absetzung für Abnutzung) bemessen, wenn Sie ein bebautes Grundstück erwerben und dafür ein Gesamtkaufpreis vereinbart ist?

Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, muss der Kaufpreis auf das Gebäude sowie auf den Grund und Boden aufgeteilt werden. Da nur das Gebäude abgeschrieben werden kann, wird in der Praxis häufig mit dem Finanzamt genau um diese Aufteilung gestritten.

Bislang hat es sich das Finanzamt einfach gemacht und die Aufteilung anhand der vom Bundesfinanzministerium entwickelten Arbeitshilfe vorgenommen. Dies hatte zur Folge, dass oft nur 30 Prozent des Kaufpreises auf das Gebäude entfielen und damit dem Steuerpflichtigen wichtiges Abschreibungspotential entgangen ist. Gerade in Großstädten wurde so der reale Gebäudewert außer Acht gelassen.

Die Arbeitshilfe hat der Bundesfinanzhof nun zu Gunsten der Steuerpflichtigen verworfen. Nach Ansicht der Richter kommt sie nicht zu Ergebnissen, die mit den realen Wertverhältnissen übereinstimmen. Könne sich der Steuerpflichtige nicht mit dem Finanzamt einigen, müsse ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken eingeholt werden.

Das Urteil hat große praktische Auswirkungen. Es betrifft nicht nur künftige Streitigkeiten, sondern unter Umständen auch eine in der Vergangenheit bereits erfolgte Kaufpreisaufteilung. Ob jedoch verfahrensrechtlich hier noch eine Änderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2021/05/aktuelles_logo-1.png 200 300 Charlotte Koller https://www.akanthus-wpg.de/wp-content/uploads/2025/06/250612_RGB_gold_Akanthus_Logo_Wort_Bildmarke_mit_Claim.svg Charlotte Koller2021-01-10 16:37:162021-06-24 10:38:20Kaufpreisaufteilung gekippt
Seite 18 von 18«‹161718

Kategorien

  • Aktuelles (108)
  • Aus unserer Kanzlei (2)
  • Corona-Pandemie (17)
  • Mandantenrundschreiben (46)
  • Rechtsprechungsradar (26)

Aktuelles

  • Kindergeld – Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine erstmalige Berufsausbildung 26. August 2026
  • Keine Pflicht zur Übermittlung einer E-Bilanz für die atypisch stille Gesellschaft nach Art einer Personengesellschaft 21. August 2026
  • Pflegeleistungen durch einen ausländischen Unternehmer im Inland steuerfrei? 12. August 2026
  • Häusliches Arbeitszimmer – Selbständige müssen Aufzeichnungspflichten beachten 3. August 2026

Menü

  • Start
  • Team
  • Karriere
  • Mandanten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz und Haftung

Kontakt

Akanthus GmbH
Wirtschaftsprüfung | Steuern | Recht
Herzog-Heinrich-Straße 8
80336 München

Tel.: +49 89 54 54 77 0
Fax: +49 89 54 54 77 22
E-Mail: info@akanthus-wpg.de

Niederlassung Augsburg:
Klinkerberg 4
86152 Augsburg

Über Akanthus

Akanthus ist eine Kanzlei auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuerberatung und Rechtsberatung. Der Mittelstand steht bei uns im Fokus. Wir schätzen einen engen, persönlichen Kontakt und arbeiten auf Augenhöhe mit unseren Mandanten zusammen.

Ausbildungsplatz gesucht?

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

MehrAblehnenAkzeptieren

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Impressum
Alle akzeptierenEingestellte akzeptierenAblehnen