Erstellung der Grundsteuererklärung

Im Mandantenrundschreiben vom 11.05.2022 haben wir Sie bereits informiert, dass die Grundsteuer reformiert wurde. Deshalb muss jeder Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümer von Grund und Boden bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden in diesem Jahr eine Feststellungserklärung abgeben.

Betroffen sind alle Grundstücke, unabhängig ihrer privaten oder gewerblichen Nutzung. Hierzu gehören:
  • Bebaute Grundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke, z.B. Vereinshäuser, Turnhallen, nicht winterfeste Wochenendhäuser);
  • Unbebaute Grundstücke;
  • Land- und Forstwirtschaft.

Die Grundsteuererklärung muss im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden.

Gerne können wir Ihnen bei der Erstellung der Grundsteuererklärung behilflich sein. Dazu füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es an Grundsteuer@akanthus-wpg.de zurück. Die Erfassung der Daten erfolgt digital über das Datenerfassungstool der Akanthus.

Damit eine fristgerechte Einreichung unsererseits gewährleistet werden kann, sollten uns die Unterlagen bis spätestens 30.08.2022 vorliegen.